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Wann ist eine ZFU-Zulassung erforderlich?

Wenn alle folgenden Punkte zutreffen:
  • Kostenpflichtiges Angebot – Verkauf an zahlende TeilnehmerInnen in Deutschland, egal ob du im In- oder Ausland sitzt.
  • Beruflich relevante Inhalte – Vermittlung von Fähigkeiten oder Wissen, die im beruflichen Umfeld anwendbar sind.
  • Mehr als 50 % aufgezeichnete Inhalte – Über die Hälfte der Inhalte liegt als vorab erstelltes Video, Audio oder Text vor (auch Aufzeichnungen von Live-Sessions zählen).
  • Möglichkeit zur Lernerfolgskontrolle – TeilnehmerInnen können Fragen stellen oder Feedback erhalten (z. B. per E-Mail, Chat, Kommentar, Q&A).

Wichtig: Diese Pflicht gilt auch für B2B-Angebote. Ohne Zulassung ist der Vertrag nichtig und TeilnehmerInnen können bis zu drei Jahre rückwirkend ihr Geld zurückfordern. Kurs und Betreuung dürfen nicht künstlich voneinander getrennt werden (Umgehungsverbot).

Optionen, wenn dein Angebot betroffen ist:
  1. Inhalte so anpassen, dass nicht alle Kriterien erfüllt sind (z. B. reine Selbstlernformate ohne Betreuung).
  2. ZFU-Zulassung beantragen (Gebühren und Bearbeitungszeit einplanen).
  3. Rechtliche Beratung einholen.

Zusatzhinweis:
  • On-Demand-Formate mit Betreuung oder Feedback sind oft betroffen.
  • Reine Live-Veranstaltungen ohne Aufzeichnungen oder reine Selbstlernangebote ohne Betreuung sind in der Regel nicht betroffen.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu deinem konkreten Fall solltest du dich immer an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.

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