Arbeitszimmer absetzen? - Selbstverständlich selbstständig

Wir wissen, dass viele von euch bereits selbstständig sind oder darüber nachdenken, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Deshalb möchten wir in dieser Beitragsreihe "Selbstverständlich Selbstständig" gezielt auf die Bedürfnisse und Fragen von euch eingehen. Egal, ob ihr bereits den Weg der Selbstständigkeit eingeschlagen habt oder noch in den Anfängen steckt - wir haben wertvolle Tipps und Informationen für euch zusammengestellt, um euch bei eurem unternehmerischen Erfolg zu unterstützen. Los gehts!

Frage "Wer kann sein eigenes Arbeitszimmer steuerlich absetzen?" lässt sich erstmal ganz einfach beantworten: Jede Person in Deutschland, die steuerpflichtig ist und eine Steuererklärung einreicht. Wenn du beabsichtigst, dein Arbeitszimmer als Betriebsausgabe steuerlich geltend zu machen, gibt es dennoch einige wichtige Aspekte zu beachten: 

First things first, die Möglichkeit, das häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen, besteht nur unter den folgenden Bedingungen:

Entweder, wenn keine andere Arbeitsstätte zur Verfügung steht (z. B. ein Büro im Firmengebäude), oder wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.

Und jetzt zu den Details:
Größenbeschränkung des Arbeitszimmers: Damit das Arbeitszimmer als Betriebsausgabe absetzbar ist, sollte es nicht mehr als 1/5 des gesamten Gebäudewerts ausmachen. Das bedeutet, dass das Arbeitszimmer nur einen begrenzten Teil des gesamten Gebäudes  einnehmen darf, damit es steuerlich anerkannt wird.

Höchstwert des Arbeitszimmers: Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass der Wert des Arbeitszimmers insgesamt 20.500 Euro nicht überschreiten sollte. Ist der Wert höher, kann es dazu führen, dass das Arbeitszimmer nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.

Versteuerung des Wertzuwachses bei Betriebsaufgabe: Wenn das Arbeitszimmer dem Betriebsvermögen zugeordnet wurde und du das Unternehmen oder den Betrieb aufgeben möchtest, besteht die Möglichkeit einer Versteuerung des Wertzuwachses des 
Arbeitszimmers. Das bedeutet, dass der Wert des Arbeitszimmers zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe mit dem Wert bei erstmaliger Zuordnung zum Betriebsvermögen verglichen wird. Ein Wertzuwachs  könnte dann als Gewinn versteuert werden.

Bessere Alternative: Tagespauschale
Als Alternative zur detaillierten Erfassung der tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer kannst du die Tagespauschale von 6 Euro pro Quadratmeter nutzen.
Dabei werden für jeden Nutzungstag im Kalender- oder Wirtschaftsjahr 6 Euro pro Quadratmeter des  Arbeitszimmers als Betriebsausgabe angesetzt. Der Höchstbetrag für die Tagespauschale liegt bei 1.260 Euro im Kalender- oder Wirtschaftsjahr. Diese Pauschale bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, die Kosten des Arbeitszimmers steuerlich abzusetzen, ohne einzelne Kostenpositionen nachweisen zu müssen.

Ist denn beispielsweise eine  Arbeitsecke im Wohnzimmer absetzbar? Leider nein! Gemäß einer grundlegenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs wird ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich nicht berücksichtigt, wenn der Raum auch für private Zwecke genutzt wird. Es ist nicht erlaubt, die Kosten des Raums in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufzuteilen, um dann nur den beruflichen Anteil bei den Werbungskosten anzugeben. Daher führt eine Arbeitsfläche im Wohn- oder Schlafzimmer ebenso wenig zu einem teilweisen Abzug der Werbungskosten wie ein Raum, der nur gelegentlich für berufliche Zwecke genutzt wird.

Wir hoffen, ihr konntet ein paar nützliche Infos mitnehmen! Gebt uns gerne Bescheid, welche steuerlichen/rechtlichen Themen euch interessieren! Dafür einfach eine Mail an miri@kikudoo.com schreiben.
Miri kikudoo

Hi ihr Lieben!Ich bin Miri und bin bei kikudoo für den Blog und die Presse verantwor...