Wir wissen, dass viele von euch bereits selbstständig sind oder darüber nachdenken, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Deshalb möchten wir in dieser Beitragsreihe "Selbstverständlich Selbstständig" gezielt auf die Bedürfnisse und Fragen von euch eingehen. Egal, ob ihr bereits den Weg der Selbstständigkeit eingeschlagen habt oder noch in den Anfängen steckt - wir haben wertvolle Tipps und Informationen für euch zusammengestellt, um euch bei eurem unternehmerischen Erfolg zu unterstützen. Los gehts!
Für viele Selbstständige spielt der PKW eine zentrale Rolle bei der Ausübung ihres Geschäfts. Ob für Hausbesuchen oder geschäftliche Reisen - der betriebliche PKW ist ein wichtiges Arbeitsmittel und bietet gleichzeitig steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Ein zentraler Punkt, den es zu beachten gilt, ist die Entnahme des PKW aus dem Betriebsvermögen. Wenn ihr euren PKW ausschließlich privat nutzen oder verkaufen möchtet, müsst ihr bedenken, dass der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Entnahme (Teilwert) versteuert werden muss. Um eine korrekte Bewertung zu erhalten, empfehlen wir euch, einen Gutachter oder Experten zu Rate zu ziehen.
Für viele Selbstständige spielt der PKW eine zentrale Rolle bei der Ausübung ihres Geschäfts. Ob für Hausbesuchen oder geschäftliche Reisen - der betriebliche PKW ist ein wichtiges Arbeitsmittel und bietet gleichzeitig steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Ein zentraler Punkt, den es zu beachten gilt, ist die Entnahme des PKW aus dem Betriebsvermögen. Wenn ihr euren PKW ausschließlich privat nutzen oder verkaufen möchtet, müsst ihr bedenken, dass der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Entnahme (Teilwert) versteuert werden muss. Um eine korrekte Bewertung zu erhalten, empfehlen wir euch, einen Gutachter oder Experten zu Rate zu ziehen.
Gleiches gilt, wenn ihr den betrieblichen PKW verkaufen möchtet. Der erzielte Verkaufspreis muss ebenfalls versteuert werden. Es ist wichtig, die steuerlichen Konsequenzen sowohl bei einer Entnahme als auch einem Verkauf des betrieblichen PKW sorgfältig zu berücksichtigen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Um die Geschäftsfahrten steuerlich abzurechnen, bietet sich die pauschale Fahrtkostenregelung von 0,30 Euro pro Kilometer an. Mit dieser einfachen Methode könnt ihr jeden gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe geltend machen, ohne alle tatsächlichen Kosten wie Sprit, Wartung oder Versicherung im Detail erfassen zu müssen.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es regionale Unterschiede geben kann, da einige Länder und Steuerbehörden andere Pauschalbeträge verwenden. Daher empfehlen wir euch, einen Steuerberater zu konsultieren, um die genauen Regelungen und Anforderungen in eurem Land zu erfahren und die Pauschalen korrekt anzuwenden.
Außerdem werfen wir einen Blick auf die Methoden zur Versteuerung des PKW bei betrieblicher Nutzung: Für die korrekte steuerliche Abrechnung stehen euch die 1-Prozent-Regelung und das Fahrtenbuch zur Verfügung. Die 1-Prozent-Regelung erlaubt euch einen pauschalen Privatanteil von 1 Prozent des Brutto-Listenpreises des PKW pro Monat, wenn der PKW zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Das Fahrtenbuch ermöglicht euch, sämtliche betriebliche und private Fahrten genau zu dokumentieren und den tatsächlichen prozentualen Anteil der betrieblichen Nutzung nachzuweisen.
Wir hoffen, dass euch diese Informationen dabei helfen, euren PKW steuerlich optimal zu nutzen und eure Selbstständigkeit noch erfolgreicher zu gestalten.