In den letzten Wochen sorgt das aktuelle BGH-Urteil vom Juni 2025 bei vielen AnbieterInnen von Online-Kursen, Coachings und Fortbildungen fĂĽr Unsicherheit.
Vielleicht fragst du dich auch: Gilt das fĂĽr meinen Yoga-Kurs? Meine Stillberatung? Mein On-Demand-Seminar?
Wir erklären dir die wichtigsten Punkte, damit du einschätzen kannst, ob dein Angebot unter die ZFU-Zulassungspflicht fällt und welche Möglichkeiten du hast, falls das der Fall ist.
ℹ️ Wichtiger Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu deinem konkreten Fall solltest du dich immer an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.
Eine ZFU-Zulassung wird in der Regel benötigt, wenn alle vier folgenden Kriterien zutreffen:
📌 Kostenpflichtiges Angebot – Dein Kurs, Coaching oder Seminar wird an zahlende TeilnehmerInnen in Deutschland verkauft, unabhängig davon, ob du als AnbieterIn im In- oder Ausland sitzt.
📌 Beruflich relevante Inhalte – Du vermittelst Fähigkeiten oder Wissen, die im beruflichen Umfeld anwendbar sind.
📌 Mehr als 50 % aufgezeichnete Inhalte – Über die Hälfte deiner Inhalte liegt als vorab erstelltes Video, Audio oder Text vor. Auch Aufzeichnungen von Live-Sessions werden hier mitgerechnet.
📌 Möglichkeit zur Lernerfolgskontrolle – Es besteht die Möglichkeit, dass TeilnehmerInnen dir Fragen stellen oder Feedback erhalten, zum Beispiel per E-Mail, in Chatgruppen, über Kommentarfunktionen oder in Q&A-Runden.
Das BGH-Urteil 2025 hat zudem klargestellt, dass diese Pflicht auch für B2B-Angebote gilt. Ohne Zulassung ist ein Vertrag nichtig und TeilnehmerInnen können bis zu drei Jahre rückwirkend ihr Geld zurückfordern. Außerdem dürfen Kurs und Betreuung nicht künstlich voneinander getrennt werden, wenn sie in der Praxis zusammengehören, das sogenannte Umgehungsverbot.
Wenn dein Angebot betroffen ist, gibt es drei Optionen: Du passt es so an, dass es nicht mehr alle Kriterien erfüllt, zum Beispiel durch reine Selbstlerninhalte ohne Betreuung. Du beantragst eine ZFU-Zulassung und planst dafür Gebühren sowie Bearbeitungszeit ein. Oder du lässt dich individuell rechtlich beraten, um die passende Lösung für deinen Fall zu finden.
💡 Tipp: Schau dir deine Kurse in Ruhe an. Besonders On-Demand-Formate mit Feedback-Möglichkeiten oder Betreuung erfüllen oft die Voraussetzungen. Reine Live-Veranstaltungen ohne Aufzeichnung oder reine Selbstlernangebote ohne Betreuung sind in der Regel nicht betroffen.
Vielleicht fragst du dich auch: Gilt das fĂĽr meinen Yoga-Kurs? Meine Stillberatung? Mein On-Demand-Seminar?
Wir erklären dir die wichtigsten Punkte, damit du einschätzen kannst, ob dein Angebot unter die ZFU-Zulassungspflicht fällt und welche Möglichkeiten du hast, falls das der Fall ist.
ℹ️ Wichtiger Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu deinem konkreten Fall solltest du dich immer an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.
Eine ZFU-Zulassung wird in der Regel benötigt, wenn alle vier folgenden Kriterien zutreffen:
📌 Kostenpflichtiges Angebot – Dein Kurs, Coaching oder Seminar wird an zahlende TeilnehmerInnen in Deutschland verkauft, unabhängig davon, ob du als AnbieterIn im In- oder Ausland sitzt.
📌 Beruflich relevante Inhalte – Du vermittelst Fähigkeiten oder Wissen, die im beruflichen Umfeld anwendbar sind.
📌 Mehr als 50 % aufgezeichnete Inhalte – Über die Hälfte deiner Inhalte liegt als vorab erstelltes Video, Audio oder Text vor. Auch Aufzeichnungen von Live-Sessions werden hier mitgerechnet.
📌 Möglichkeit zur Lernerfolgskontrolle – Es besteht die Möglichkeit, dass TeilnehmerInnen dir Fragen stellen oder Feedback erhalten, zum Beispiel per E-Mail, in Chatgruppen, über Kommentarfunktionen oder in Q&A-Runden.
Das BGH-Urteil 2025 hat zudem klargestellt, dass diese Pflicht auch für B2B-Angebote gilt. Ohne Zulassung ist ein Vertrag nichtig und TeilnehmerInnen können bis zu drei Jahre rückwirkend ihr Geld zurückfordern. Außerdem dürfen Kurs und Betreuung nicht künstlich voneinander getrennt werden, wenn sie in der Praxis zusammengehören, das sogenannte Umgehungsverbot.
Wenn dein Angebot betroffen ist, gibt es drei Optionen: Du passt es so an, dass es nicht mehr alle Kriterien erfüllt, zum Beispiel durch reine Selbstlerninhalte ohne Betreuung. Du beantragst eine ZFU-Zulassung und planst dafür Gebühren sowie Bearbeitungszeit ein. Oder du lässt dich individuell rechtlich beraten, um die passende Lösung für deinen Fall zu finden.
💡 Tipp: Schau dir deine Kurse in Ruhe an. Besonders On-Demand-Formate mit Feedback-Möglichkeiten oder Betreuung erfüllen oft die Voraussetzungen. Reine Live-Veranstaltungen ohne Aufzeichnung oder reine Selbstlernangebote ohne Betreuung sind in der Regel nicht betroffen.